Verfahrenspfleger

    2016 absolvierte ich die Qualifizierung zum gerichtlichen Verfahrenspfleger "Werdenfelser Weg". 

Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, um die Anwendung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) wie Bauchgurte, Bettgitter, Vorsatztische in Pflegeeinrichtungen zu reduzieren. Er setzt am gerichtlichen Genehmigungsverfahren nach § 1906, Abs. 4 BGB an, mit der gemeinsamen Zielsetzung, die Entscheidungsprozesse über die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen zu verbessern und Fixierungen auf ein unumgängliches Minimum zu reduzieren. ... Die Bestellung eines Verfahrenspflegers dient dem effektiven Rechtsschutz des Bewohners durch das Verfahrensrecht. Zumeist geht es um sein Freiheitsrecht, seine Menschenwürde und andererseits sein Recht auf körperliche Unversehrtheit der physischen als auch psychischen Gesundheit, also um die höchsten Rechtsgüter, die unsere Verfassung kennt. Ein Verfahrenspfleger ist vor allem deshalb von besonderer Bedeutung für den Entscheidungsprozess, weil der Betroffene oft nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun bzw. einen freien Willen überhaupt noch zu bilden. Deswegen schreibt das Gesetz die Bestellung auch verpflichtend vor.                    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Werdenfelser_Weg, Zugriff am 19.06.2016)

"Der Werdenfelser Weg bemüht sich darum, dass in einer Region, in der er zur Anwendung kommt, die gesetzlich vorgesehenen Schutzmechanismen für die Schwächsten unserer Gesellschaft greifen, um vermeidbare Freiheitsbeschränkungen konsequent zu unterbinden. Und bemüht sich, verbleibende Risiken gemeinsam abzuschätzen und gemeinsam verantwortungsvolle Einzelfallentscheidungen zu fördern." (Quelle: http://werdenfelser-weg-original.de/idee/, Zugriff am 19.06.2016)

"Spezialisierte Verfahrenspfleger mit pflegefachlichem Grundwissen für das gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen werden fachlich fortgebildet, so dass sie über eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und gehobenem juristischen Informationsstand über die rechtlichen Kriterien zu diesem Thema verfügen. Dieser Verfahrenspfleger diskutiert im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell und geht über den Zeitraum mehrerer Wochen Alternativüberlegungen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen/Betreuern durch, im Einzelfall regt er auch Erprobungen von Alternativmaßnahmen an." (Quelle: http://werdenfelser-weg-original.de/idee/, Zugriff am 19.06.2016)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des "Werdenfelser Weg - Original"