Martin Buber

 

(8.2.1878 - 13.6.1965) österreichisch-jüdischer Religionsphilosoph

 

Wenn man über Beziehungsgestaltung und Wertschätzung nachdenkt, kommt man wohl an MARTIN BUBER nicht vorbei! Dialog versteht er als anthropologisches Prinzip des Menschen. In seinem Hauptwerk "Ich und Du" (1923) beschäftigt er sich mit dem Verhältnis des Menschen zu Gott und zum Mitmenschen. Aus dem entwickelten "Dialogischen Prinzip" lassen sich grundlegende Herangehensweisen an die Beziehungsgestaltung zum Anderen ableiten, welche (nicht nur) für die Begegnung mit Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung sind:

 

"OTTO SPECK spricht hinsichtlich der Kennzeichnung einer erzieherischen Beziehung von der „Wechselwirkung zwischen zwei ebenbürtigen Personen“.

 

Dabei folgt er den Grundgedanken einer dialogischen Beziehung, wie sie der jüdische Theologe MARTIN BUBER formuliert hat.

 

SPECK nennt Wesenszüge einer Ich-Du-Beziehung (in Speck, Otto: "Menschen mit geistiger Behinde­rung und ihre Erziehung", Ernst Reinhardt Verlag, München / Basel,1990, S. 278)   Diese beinhaltet

 

  • die Anerkennung des Andersseins

 

(Ich will den anderen so nehmen, wie er ist. Er muss nicht genauso werden, wie ich bin.)

 

  • die Unmittelbarkeit zwischen den sich begegnenden Menschen

 

(Hier geht es um wirkliches Offensein für mein Gegenüber. Ich gehe auf den anderen Menschen zu, komme ihm nahe, nehme ihn wirk­lich wahr, höre ihm zu, widme mich ihm ganz.)

 

  • die Ausschließlichkeit In der Begegnung

 

(Das bedeutet, dass ich mich ausschließlich im Augenblick der Be­gegnung nur einer Person zuwende. Dieser wende ich mich ganz zu. In einem nächsten Augenblick kann ich mich bereits wieder ei­ner anderen Person zuwenden.)

 

  • die Gegenseitigkeit des Vertrauens

 

(Einer vertraut dem anderen. Ein hohes Maß an Vertrauen muss meist der zu betreuende Mensch aufbringen. Er begibt sich nicht selten ganz in die Hände des Betreuers. Dennoch muss der Pfleger oder Betreuer Vertrauen in Willen, Kräfte und Zugewandtheit seines Gegenübers haben.)

 

  • die dialogische Verantwortung

 

(Als Pflegender oder Erziehender übernehme ich eine Verantwor­tung für mein Gegenüber. Es darf mir nicht um m e i n Wohlbe­finden gehen, s o n d e r n um s e i n Wohlergehen, s e i n e Bedürfnisse, s e i n Fortkommen.). "

 

(Quelle: Christine Schulz in "Heilerziehungspflege-Fernunterricht", Lehrbrief 3, S. 16, Hoffbauer-Stiftung, Potsdam, überarbeitete Auflage 2007)